Die Beschlussvorlage 06/0391 des Amtes für Schule und Sport befasst sich mit den Auswirkungen des zweiten Schulrechtsänderungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen. Eine wesentliche Änderung betrifft den Beginn der Schulpflicht, der in den kommenden Jahren schrittweise vorgezogen wird. Für das Jahr 2007 gilt der 31. Juli als Stichtag, bis 2014 verschiebt sich dieser Termin sukzessive auf den 31. Dezember. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Kapazitäten an den Gladbecker Grundschulen aufgrund rückläufiger Geburtenzahlen für die erwarteten zusätzlichen Schulneulinge ausreichen.
Ab dem 1. August 2008 werden die Schulbezirke für Grundschulen abgeschafft. Eltern können die Grundschule im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten frei wählen, wobei ein Anspruch auf Aufnahme in die wohnortnächste Schule besteht. Gleichzeitig wird die gymnasiale Oberstufe neu geordnet, indem die einjährige Einführungsphase bereits in die Jahrgangsstufe 10 verlegt wird, wodurch die Schullaufbahn nach acht Jahren enden kann.
Das Verfahren zur Wahl der Schulleiterinnen und Schulleiter ändert sich dahingehend, dass das Vorschlagsrecht des Schulträgers entfällt und die Wahl durch die erweiterte Schulkonferenz erfolgt. Zudem wird die Bildung von Grundschulverbünden für Schulen mit weniger als zwei Klassen pro Jahrgang thematisiert. Bezüglich der Kosten für Lernmittel wird festgehalten, dass der Eigenanteil für Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII entfällt, eine Ausweitung auf Empfänger von Leistungen nach dem SGB II durch das Landesgesetz nicht vorgesehen ist.