Die Beschlussvorlage 08/0410 des Jugendhilfeausschusses regelt die Gewährung der Weihnachtsbeihilfe für das Jahr 2008. Dem Entwurf zufolge soll Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen, die sich im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Familie, Jugend und Soziales der Stadt Gladbeck befinden, eine einmalige Weihnachtsbeihilfe in Höhe von 65,00 Euro gewährt werden. Dies gilt für Personen, die sich in Familien- oder Heimpflege befinden oder in einer sonstigen betreuten Wohnform leben.
Die Vorlage stellt klar, dass für Tagespflegekinder und Tagesgruppenkinder keine Weihnachtsbeihilfe vorgesehen ist, da diese Kinder weiterhin in ihrem elterlichen Haushalt leben und dort überwiegend unterhalten werden. Für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Amtes für Familie, Jugend und Soziales untergebracht sind, soll die Beihilfe nach den am jeweiligen Ort der Einrichtung geltenden Sätzen erfolgen.
Die finanzielle Auswirkung der Maßnahme wird in der Ergebnisrechnung mit einem einmaligen Aufwand von circa 8.500,00 Euro angegeben. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Die Höhe der Beihilfe orientiert sich an der Leistung des Vorjahres, wobei die Verwaltung die Beihilfe als pflichtige Leistung einstuft, da die Kosten nicht durch pauschalierte Leistungen vollständig abgegolten sind.