Sitzung des Sozialausschusses
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses am
- 5Beschlusscontrolling 1. Halbjahr 2006Zur Vorlage · 06/0342 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 06/0342 des Amtes für Familie, Jugend und Soziales dient der Berichterstattung über das Beschlusscontrolling für das erste Halbjahr 2006. Grundlage für diese regelmäßige Berichterstattung ist ein Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 15. September 1997. Gemäß der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse wurde dort festgelegt, dass für den Rat sowie alle Fachausschüsse zweimal jährlich eine stichwortartige Kontrolle der getroffenen Beschlüsse vorgelegt werden soll.
Der Entwurf sieht vor, dass der Sozialausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Die der Vorlage beigefügte Beschlusskontrollliste dokumentiert den Stand der Umsetzung der entsprechenden Beschlüsse im betreffenden Zeitraum. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Vorlage keine finanziellen Auswirkungen entstehen.
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- 6Zuschüsse 2006Zur Vorlage · 06/0343 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 06/0343 des Amts für Familie, Jugend und Soziales regelt die Verteilung von Zuschüssen im Bereich der Förderung der Wohlfahrtspflege für das Jahr 2006. Insgesamt sind im Haushaltsbuch der Stadt Gladbeck für das Produkt 02.50.07.05 Mittel in Höhe von 47.295 Euro ausgewiesen, über deren Verteilung der Sozialausschuss entscheidet. Die Haushaltsansätze wurden seit dem Jahr 2003 pauschal um 10 Prozent gekürzt und für das Jahr 2006 in gleicher Höhe fortgeschrieben.
Die Verteilung der Mittel erfolgt nach festgelegten Kriterien. Die Bezuschussung der Begegnungsstätten für Senioren berechnet sich nach der Art und Anzahl der von den Trägern unterhaltenen Einrichtungen. Die Mittel für Stadtranderholungsmaßnahmen für Senioren richten sich nach der Anzahl der Erholungstage und der Teilnehmerzahlen der Vorjahresveranstaltungen. Die Arbeitsgemeinschaft der Kriegsopferverbände übernimmt die eigenständige Verteilung der Mittel an die anerkannten Kriegsopferverbände.
Der Entwurf sieht eine Aufteilung der Zuschüsse vor, die dem prozentualen Verhältnis der Vorjahre entspricht. Ein Betrag von 43.695 Euro ist für die Verbände der freien Wohlfahrtspflege vorgesehen, wobei 41.379 Euro auf Begegnungsstätten für Senioren und 2.316 Euro auf die Stadtranderholung für Senioren entfallen. Weitere 3.600 Euro sind für anerkannte Kriegsopferverbände vorgesehen, wovon 3.139 Euro der Arbeitsgemeinschaft der Kriegsopferverbände und 461 Euro der Unterhaltung der Geschäftsstelle des VdK zufließen sollen.
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- 7Sozial- und Familienbericht; hier: ZwischenberichtZur Vorlage · 06/0344 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Sozialausschusses am 26. September 2006 wird ein Zwischenbericht zum Sozial- und Familienbericht behandelt. Die vorliegende Beschlussvorlage der Nummer 06/0344, die dem Amt für Familie, Jugend und Soziales zugeordnet ist, dient der Information des Gremiums.
Die Verwaltung wird zu diesem Thema in der Sitzung mündlich berichten. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Behandlung des Berichts keine finanziellen Auswirkungen entstehen, da keine Einnahmen oder Ausgaben im Haushalt zu verzeichnen sind. Der Entwurf sieht vor, dass der Sozialausschuss den Bericht der Verwaltung lediglich zur Kenntnis nimmt. Die Federführung der Vorlage liegt beim Jugendhilfeausschuss.
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- 8Altenbericht; hier: ZwischenberichtZur Vorlage · 06/0345 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 06/0345 des Amtes für Familie, Jugend und Soziales befasst sich mit der Weiterentwicklung der Altenarbeit in Gladbeck. Nachdem der Sozialausschuss zuvor die Erstellung eines Maßnahmenkatalogs und eines Handlungskonzepts beschlossen hatte, dient dieser Zwischenbericht der Vorstellung eines Rahmenleitbildes. Dieses Leitbild wurde vom Institut für Gerontologie der Universität Dortmund im Auftrag der Kreisverwaltung Recklinghausen erstellt und enthält Handlungsempfehlungen zum Thema „Das Älterwerden gestalten“, die inhaltliche Überschneidungen mit dem Gladbecker Altenbericht aufweisen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Übertragbarkeit dieser Empfehlungen auf die lokalen Bedürfnisse im Rahmen eines Hearings zum Thema „Alter hat Zukunft“ zu prüfen. Dieses Vorhaben soll Anfang November im Ratssaal oder im Fritz-Lange-Haus stattfinden. Ziel ist es, Senioren, Verbände und Institutionen der Altenarbeit einzuladen, um Ideen und Vorschläge in den Planungsprozess einzubringen. Die Veranstaltung soll Schwerpunkte wie Wohnen, Pflege, Kultur, Bildung, Sport und Gesundheit behandeln, wobei Fachleute als Anlaufstellen zur Aufnahme von Anregungen bereitstehen. Parallel dazu ist eine Befragung zu allgemeinen Themen vorgesehen.
Zudem wird die Gründung eines Arbeitskreises Altenhilfe vorgeschlagen. Die geplante Zusammensetzung des Gremiums umfasst die Vorsitzende des Sozialausschusses, ein weiteres Mitglied des Ausschusses, drei Vertreter der Wohlfahrtsverbände, einen Vertreter aus dem Seniorenbeirat, einen Vertreter aus dem Ausländerbeirat sowie drei Vertreter der Verwaltung. Der Arbeitskreis soll regelmäßig im Sozialausschuss berichten und Handlungskonzepte vorlegen. Für die Umsetzung der Maßnahmen sind keine finanziellen Auswirkungen im Haushalt vorgesehen.
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- 9Neukonzeption der Begegnungsstätten in Gladbeck; hier: ZwischenberichtZur Vorlage · 06/0346 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 06/0346 des Amts für Familie, Jugend und Soziales dient als Zwischenbericht zur Neukonzeption der Begegnungsstätten in Gladbeck. Im Rahmen eines Workshops, der unter der Moderation der Forschungsgesellschaft für Gerontologie e. V. stattfand, wurden die Ist-Situation sowie zukünftige Anforderungen an die Seniorenarbeit analysiert. Ziel ist es, die Angebote gemeinwesenorientiert weiterzuentwickeln und den Austausch zwischen den Generationen zu fördern.
Die Stadt fördert aktuell 30 Einrichtungen, darunter Treffpunkte und Clubs verschiedener Träger wie der Arbeiterwohlfahrt, der Caritas, des DRK sowie evangelischer Kirchengemeinden. Da in vielen Einrichtungen rückläufige Besucherzahlen sowie eine geringe Akzeptanz bei jüngeren Senioren zu verzeichnen sind, wurden Strategien zur Neustrukturierung erarbeitet. Diese sehen vor, die bestehenden Angebote auf Doppelstrukturen zu prüfen und trägerübergreifende Begegnungszentren an zentralen, gut erreichbaren Standorten zu schaffen. Dabei sollen vorhandene Einrichtungen nach Möglichkeit weitergenutzt werden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neukonzeption ist die Erstellung eines Mindeststandards sowie die Anpassung der Förderrichtlinien an neue Kriterien. Die Gremien der beteiligten Träger sollen die Umsetzbarkeit der neuen Ziele prüfen. Ein weiterer Workshop zur Festlegung konkreter Standorte ist für das Jahr 2006 geplant. Die vollständige Neukonzeption sowie eine neue Förderrichtlinie sollen bis Ende 2007 vorliegen. Der Sozialausschuss wird gebeten, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen.
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- 10Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 11Mitteilungen der Ausschussvorsitzenden
- 12Mitteilungen des Dezernenten