Sitzung des Umweltausschusses
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates
- 5Integriertes KlimaschutzkonzeptZur Vorlage · 10/0079 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0079 des Bürgermeisterbüros dient der Information des Umweltausschusses über die Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes für die Stadt Gladbeck. Ziel der Vorlage ist es, das bisherige Engagement zur CO2-Reduktion auf eine aktuelle inhaltliche Grundlage zu stellen und ein neues Maßnahmenprogramm mit konkreten Handlungsempfehlungen zu entwickeln. Dabei sollen die spezifischen Rahmenbedingungen der Stadt berücksichtigt und weitere Akteure in den Prozess einbezogen werden.
Das Konzept umfasst die Erstellung einer gesamtstädtischen CO2-Bilanz, die Ermittlung sektorspezifischer Minderungspotenziale sowie die Entwicklung eines partizipativen Prozesses zur Maßnahmenplanung. Zudem sind ein Konzept zur Fortschreibung und Erfolgsbilanzierung sowie ein Umsetzungskonzept inklusive Netzwerkbildung und Öffentlichkeitsarbeit vorgesehen.
Für die Erarbeitung des Konzeptes wurde im September 2009 ein Auftrag an das Ingenieurbüro Gertec aus Essen vergeben. Die Kosten für die Erstellung werden zu 80 Prozent durch Mittel des Bundesumweltministeriums gefördert. Ein Vertreter des beauftragten Unternehmens wird die ersten Ergebnisse des Konzeptes in der Sitzung des Ausschusses vorstellen. Der Entwurf sieht vor, dass der Umweltausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- 6Lärmaktionsplan der Stadt GladbeckZur Vorlage · 10/0089 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 10/0089 befasst sich mit dem Lärmaktionsplan der Stadt Gladbeck, der auf der EU-Umgebungslärmrichtlinie sowie dem Bundesimmissionsschutzgesetz basiert. Ziel des Plans ist die Ermittlung von Lärmbelastungen, die Erstellung von Lärmkarten sowie die Umsetzung von Maßnahmen zur Lärmminderung und zum Schutz ruhiger Gebiete, wie etwa des Stadtwalds Wittringen. Als Planungsgrundlage dienen Auslösewerte von 70 dB(A) am Tag und 60 dB(A) in der Nacht.
Im Straßenverkehr wurden für das Stadtgebiet keine akuten Probleme festgestellt, da lediglich zwei Wohnungen betroffen sind. Im Schienenverkehr auf der Strecke zwischen Bottrop und Gladbeck liegen Überschreitungen der Grenzwerte vor, wobei eine Sanierung im Rahmen des bundesweiten Programms des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr kurz- bis mittelfristig nicht zu erwarten ist.
Zu den Stellungnahmen verschiedener Träger öffentlicher Belange lässt sich festhalten, dass Institutionen wie der Kreis Recklinghausen, die Städte Essen und Dorsten, der Landesbetrieb Wald und Holz, die Emschergenossenschaft sowie der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW keine Bedenken geäußert haben. Die Landwirtschaftskammer NRW fordert die Sicherstellung landwirtschaftlicher Arbeiten und den Bestandsschutz. Die IHK Nord-Westfalen und Straßen.NRW verweisen auf den Ausbau der B 224 zur A 52. Die Deutsche Bahn/DB Services Immobilien GmbH kritisiert mögliche Geschwindigkeitsreduzierungen im Schienenverkehr aufgrund potenzieller Kapazitätsverluste. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Umweltausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt, die Öffentlichkeitsbeteiligung durch Auslegung durchgeführt wird und der Plan nach Auswertung der Anregungen dem Ausschuss zur Vorberatung sowie dem Rat zur Verabschiedung vorgelegt wird.
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- 7Gesamtstädtisches Ökologisches GewässerkonzeptZur Vorlage · 10/0103 · Beschlussvorlage
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Der Umweltausschuss hat im Rahmen einer Sitzung den Auftrag erteilt, den Rahmen für ein kommunales Gewässerschutzprogramm zu erarbeiten. Dieser Beschluss basiert auf einem Tagesordnungsantrag der Ratsfraktionen der SPD und Bündnis90/Die Grünen. Die Verwaltung soll hierzu eine Maßnahmen- und Finanzierungsübersicht erstellen, die im Rahmen der nächsten Haushaltsberatungen dem Ausschuss zur Beratung vorgelegt wird.
Das geplante ökologische Gewässerkonzept zielt darauf ab, auf Basis einer umfassenden Zustandserfassung ökologische Ziele zu entwickeln und Maßnahmen zur Stabilisierung der Gewässer abzuleiten. Die Untersuchung umfasst dauerhaft wasserführende Stillgewässer, sofern diese keine technischen Bauwerke darstellen und nicht in Naturschutzgebieten liegen. Zu den betrachteten Objekten gehören unter anderem der Nordparkteich, der Schlossteich, der Brillenteich, der Ehrenmalteich, der Teich im Stadtgarten Johowstraße, der Quälingsteich sowie der Stenzteich. Als Sonderobjekt wird das Regenrückhaltebecken Hürkamp einbezogen, da dessen Wasserqualität den Stenzteich beeinflusst.
Der Untersuchungsumfang beinhaltet die Analyse der Wasserqualität, der biologischen Besiedlung sowie hydrologischer und klimatischer Parameter. Zudem soll die Gewässerstruktur erfasst werden. Die Erarbeitung des Konzepts ist auf eine Gesamtdauer von zwei Jahren ausgelegt, wobei die reine Zustandserfassung etwa 1,5 Jahre beansprucht. Die Kosten für die Erstellung des Konzepts sind mit 39.000 Euro veranschlagt. Die Verwaltung wird im Anschluss eine Prioritätenliste für den Maßnahmenkatalog erstellen und Förderprogramme prüfen.
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- 8Bewirtschaftung der städtischen Wälder nach FSC-StandardZur Vorlage · 10/0101 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0101 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Bewirtschaftung der städtischen Wälder nach dem FSC-Standard. Hintergrund der Vorlage ist eine Sitzung des Umweltausschusses vom 11. Januar 2010, in der über die Zertifizierung der städtischen Waldflächen sowie über eine mögliche Mitgliedschaft bei der FSC-Arbeitsgruppe Deutschland e.V. beraten wurde.
Im Rahmen dieser Sitzung wurde die Verwaltung beauftragt, im Zuge der kommenden Etatberatungen die jährlichen Kosten zu ermitteln, die mit einer FSC-Zertifizierung der Wälder der Stadt sowie einer entsprechenden Mitgliedschaft verbunden wären. Der Zentrale Betriebshof hat hierzu bereits Gespräche geführt und Informationen eingeholt. Die Ergebnisse dieser Informationsbeschaffung sollen in der Sitzung des Umweltausschusses am 1. März 2010 mündlich berichtet werden.
Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt. Die Vorlage dient der Information des Ausschusses über den aktuellen Stand der Ermittlungen zu den Kosten der Zertifizierung und der Mitgliedschaft.
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- 9Haushalt 2010Zur Vorlage · 10/0100 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 10/0100, die dem Bürgermeisterbüro zugeordnet ist, dient als Grundlage für die Sitzung des Umweltausschusses am 1. März 2010. Gegenstand der Vorlage ist der Haushalt für das Jahr 2010.
Aus dem Dokument geht hervor, dass für das beschriebene Vorhaben keine finanziellen Auswirkungen zu verzeichnen sind. Es sind weder im Rahmen der Ergebnisrechnung jährliche oder einmalige Erträge oder Aufwände, noch im investiven Finanzplan Einzahlungen oder Auszahlungen vorgesehen. Dies schließt auch den Personalaufwand, Sach- und Dienstleistungen sowie Transferaufwand mit ein.
Der Entwurf sieht eine Entscheidung durch den Bürgermeister vor. Die Vorlage ist so strukturiert, dass sie als Beschlussentwurf für die Sitzung des Ausschusses fungiert, wobei die entsprechenden Platzhalter für die Protokollierung der Beschlussfassung im Rat, im Haupt- und Finanzausschuss oder im Umweltausschuss vorgesehen sind.
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- 10Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse hier: Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.02.2010 - Ausschreibung des Stromliefervertrags -Zur Vorlage · 10/0115 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 10/0115 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit einem Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der im Umweltausschuss am 1. März 2010 behandelt werden soll. Gegenstand des Antrags ist die Ausschreibung des Stromliefervertrags der Stadt Gladbeck.
Der vorliegende Text enthält neben der formalen Einordnung des Antrags keine weiteren inhaltlichen Details zur Begründung oder zum konkreten Ablauf der Ausschreibung. Die Vorlage weist darauf hin, dass die entsprechenden Erläuterungen in einer Anlage enthalten sind, die dem Hauptdokument nicht beigefügt wurde.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind laut der Vorlage keine Veränderungen in der Ergebnisrechnung oder im investiven Finanzplan zu verzeichnen. Es werden weder einmalige noch jährliche Erträge oder Aufwendungen ausgewiesen, und es sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel für dieses Vorhaben aufgeführt. Der Beschlussentwurf sieht die formale Vorlage des Bürgermeisters für die Entscheidung im Ausschuss vor.
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- 11Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 12Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
- 13Mitteilungen des Dezernenten