In der Beschlussvorlage 08/0131 des Betriebsausschusses wird die Überprüfung und mögliche Modifizierung der Grabgestaltungsregeln innerhalb der Friedhofssatzung der Stadt Gladbeck thematisiert. Hintergrund der Vorlage ist die öffentliche Kritik von Friedhofsnutzenden, die eine stärkere Gestaltungsfreiheit beim Grabschmuck sowie eine weniger strenge Umsetzung der bestehenden Vorschriften fordern.
Die aktuelle Satzung sieht vor, dass die Gestaltung der Grabstätten die Würde des Friedhofs sowie den Charakter der Gesamtanlage wahren muss. Bestehende Regelungen untersagen insbesondere die flächenhafte Belegung von Gräbern mit Gestein oder nicht verrottbaren Materialien sowie die Verwendung von Kunststoff und anderen nicht kompostierbaren Stoffen bei Kränzen und Dekorationen. Ziel dieser Regelungen ist die Aufrechterhaltung eines naturnahen Friedhofs mit Parkcharakter sowie die Gewährleistung einer sortenreinen Abfalltrennung für die Bioabfallverwertung.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass vergleichbare Regelungen in der Region üblich sind und die Vorgaben auch aus pflegetechnischen Gründen bei Gemeinschaftsgrabstätten bestehen. Während bei Kinderreihengrabstätten eine gewisse Toleranz gegenüber nicht zulässigem Schmuck besteht, wird bei anderen Grabstätten auf die Einhaltung der Regeln geachtet. Die Vorlage schlägt vor, die Frage einer möglichen Anpassung der Gestaltungsvorschriften in einer ersten Lesung des Fachausschusses zu behandeln. Finanzielle Auswirkungen durch eine mögliche Änderung werden nicht erwartet.