Im Rahmen der Sitzung des Betriebsausschusses liegt die Beschlussvorlage 08/0088 zur Neuregelung der stellvertretenden Schriftführung vor. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift zu erstellen, welche vom Ausschussvorsitzenden sowie einem vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen ist.
Da die bisherige stellvertretende Schriftführerin seit dem 5. Januar 2008 aufgrund von Mutterschutz und anschließender Elternzeit ausfällt, ist eine personelle Vertretung erforderlich. Der Erste Betriebsleiter schlägt daher vor, einen Beschäftigten zum stellvertretenden Schriftführer für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Betriebsausschusses zu bestellen.
Mit der Neubesetzung der Funktion entstehen laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht die Bestellung des vorgeschlagenen Beschäftigten zur Erfüllung der Aufgaben der stellvertretenden Schriftführung vor.