Gemeinsame Sitzung des Schul- und Sportausschusses
Gremium: Sportausschuss, Schulausschuss
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner:innen nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Sportanlage an der Enfieldstraße in Rentfort-Nord - Vorstellung der WirtschaftlichkeitsuntersuchungZur Vorlage · 26/0444 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 26/0444 des Amts für Bildung und Erziehung befasst sich mit der wirtschaftlichen Untersuchung für den Neubau der Sportanlage an der Enfieldstraße in Rentfort-Nord. Im Zentrum der Untersuchung steht die Umsetzung einer Fünf-Feld-Sporthalle sowie der dazugehörigen Außenanlagen.
Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurden vier verschiedene Realisierungsvarianten gegenübergestellt. Diese umfassten die Eigenrealisierung durch Einzelvergabe sowie das Modell eines Totalunternehmers (TU-Modell), jeweils in der Ausführung mit und ohne Lehrschwimmbecken. Die Untersuchung basierte auf einer monetären Analyse sowie einer Nutzwert- und Kosten-Nutzen-Bewertung gemäß den Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen.
Das beauftragte Planungsunternehmen empfiehlt für das Projekt die Umsetzung im TU-Modell. Laut Untersuchung ist dieses Modell sowohl bei der Variante mit Lehrschwimmbecken als auch bei der Variante ohne Lehrschwimmbecken wirtschaftlich vorteilhafter als eine Einzelwerkvergabe. Die relative Vorteilhaftigkeit des TU-Modells liegt bei etwa 3,3 bis 3,5 Prozent. Die Entscheidung über die Einbeziehung eines Lehrschwimmbeckens bleibt dabei von der gewählten Beschaffungsvariante unberührt und orientiert sich an den bedarfsorientierten Anforderungen der Stadt.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck den Neubau der Sporthalle und der Außenanlagen durch einen Totalunternehmer realisieren lässt, wobei die Entscheidung über die Einbeziehung eines Lehrschwimmbeckens zur Disposition steht. Die Verwaltung ist angehalten, den Schulausschuss sowie den Sportausschuss über den weiteren Planungs- und Umsetzungsstand regelmäßig zu informieren.
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Beratungsfolge
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Die vorliegende Beschlussvorlage 26/0444 des Amts für Bildung und Erziehung befasst sich mit der wirtschaftlichen Untersuchung für den Neubau der Sportanlage an der Enfieldstraße in Rentfort-Nord. Im Zentrum der Untersuchung steht die Umsetzung einer Fünf-Feld-Sporthalle sowie der dazugehörigen Außenanlagen.
Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurden vier verschiedene Realisierungsvarianten gegenübergestellt. Diese umfassten die Eigenrealisierung durch Einzelvergabe sowie das Modell eines Totalunternehmers (TU-Modell), jeweils in der Ausführung mit und ohne Lehrschwimmbecken. Die Untersuchung basierte auf einer monetären Analyse sowie einer Nutzwert- und Kosten-Nutzen-Bewertung gemäß den Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen.
Das beauftragte Planungsunternehmen empfiehlt für das Projekt die Umsetzung im TU-Modell. Laut Untersuchung ist dieses Modell sowohl bei der Variante mit Lehrschwimmbecken als auch bei der Variante ohne Lehrschwimmbecken wirtschaftlich vorteilhafter als eine Einzelwerkvergabe. Die relative Vorteilhaftigkeit des TU-Modells liegt bei etwa 3,3 bis 3,5 Prozent. Die Entscheidung über die Einbeziehung eines Lehrschwimmbeckens bleibt dabei von der gewählten Beschaffungsvariante unberührt und orientiert sich an den bedarfsorientierten Anforderungen der Stadt.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck den Neubau der Sporthalle und der Außenanlagen durch einen Totalunternehmer realisieren lässt, wobei die Entscheidung über die Einbeziehung eines Lehrschwimmbeckens zur Disposition steht. Die Verwaltung ist angehalten, den Schulausschuss sowie den Sportausschuss über den weiteren Planungs- und Umsetzungsstand regelmäßig zu informieren.
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Beratungsfolge
- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
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Die vorliegende Beschlussvorlage 26/0444 des Amts für Bildung und Erziehung befasst sich mit der wirtschaftlichen Untersuchung für den Neubau der Sportanlage an der Enfieldstraße in Rentfort-Nord. Im Zentrum der Untersuchung steht die Umsetzung einer Fünf-Feld-Sporthalle sowie der dazugehörigen Außenanlagen.
Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurden vier verschiedene Realisierungsvarianten gegenübergestellt. Diese umfassten die Eigenrealisierung durch Einzelvergabe sowie das Modell eines Totalunternehmers (TU-Modell), jeweils in der Ausführung mit und ohne Lehrschwimmbecken. Die Untersuchung basierte auf einer monetären Analyse sowie einer Nutzwert- und Kosten-Nutzen-Bewertung gemäß den Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen.
Das beauftragte Planungsunternehmen empfiehlt für das Projekt die Umsetzung im TU-Modell. Laut Untersuchung ist dieses Modell sowohl bei der Variante mit Lehrschwimmbecken als auch bei der Variante ohne Lehrschwimmbecken wirtschaftlich vorteilhafter als eine Einzelwerkvergabe. Die relative Vorteilhaftigkeit des TU-Modells liegt bei etwa 3,3 bis 3,5 Prozent. Die Entscheidung über die Einbeziehung eines Lehrschwimmbeckens bleibt dabei von der gewählten Beschaffungsvariante unberührt und orientiert sich an den bedarfsorientierten Anforderungen der Stadt.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck den Neubau der Sporthalle und der Außenanlagen durch einen Totalunternehmer realisieren lässt, wobei die Entscheidung über die Einbeziehung eines Lehrschwimmbeckens zur Disposition steht. Die Verwaltung ist angehalten, den Schulausschuss sowie den Sportausschuss über den weiteren Planungs- und Umsetzungsstand regelmäßig zu informieren.
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Die vorliegende Beschlussvorlage 26/0444 des Amts für Bildung und Erziehung befasst sich mit der wirtschaftlichen Untersuchung für den Neubau der Sportanlage an der Enfieldstraße in Rentfort-Nord. Im Zentrum der Untersuchung steht die Umsetzung einer Fünf-Feld-Sporthalle sowie der dazugehörigen Außenanlagen.
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Das beauftragte Planungsunternehmen empfiehlt für das Projekt die Umsetzung im TU-Modell. Laut Untersuchung ist dieses Modell sowohl bei der Variante mit Lehrschwimmbecken als auch bei der Variante ohne Lehrschwimmbecken wirtschaftlich vorteilhafter als eine Einzelwerkvergabe. Die relative Vorteilhaftigkeit des TU-Modells liegt bei etwa 3,3 bis 3,5 Prozent. Die Entscheidung über die Einbeziehung eines Lehrschwimmbeckens bleibt dabei von der gewählten Beschaffungsvariante unberührt und orientiert sich an den bedarfsorientierten Anforderungen der Stadt.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck den Neubau der Sporthalle und der Außenanlagen durch einen Totalunternehmer realisieren lässt, wobei die Entscheidung über die Einbeziehung eines Lehrschwimmbeckens zur Disposition steht. Die Verwaltung ist angehalten, den Schulausschuss sowie den Sportausschuss über den weiteren Planungs- und Umsetzungsstand regelmäßig zu informieren.
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Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurden vier verschiedene Realisierungsvarianten gegenübergestellt. Diese umfassten die Eigenrealisierung durch Einzelvergabe sowie das Modell eines Totalunternehmers (TU-Modell), jeweils in der Ausführung mit und ohne Lehrschwimmbecken. Die Untersuchung basierte auf einer monetären Analyse sowie einer Nutzwert- und Kosten-Nutzen-Bewertung gemäß den Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen.
Das beauftragte Planungsunternehmen empfiehlt für das Projekt die Umsetzung im TU-Modell. Laut Untersuchung ist dieses Modell sowohl bei der Variante mit Lehrschwimmbecken als auch bei der Variante ohne Lehrschwimmbecken wirtschaftlich vorteilhafter als eine Einzelwerkvergabe. Die relative Vorteilhaftigkeit des TU-Modells liegt bei etwa 3,3 bis 3,5 Prozent. Die Entscheidung über die Einbeziehung eines Lehrschwimmbeckens bleibt dabei von der gewählten Beschaffungsvariante unberührt und orientiert sich an den bedarfsorientierten Anforderungen der Stadt.
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Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurden vier verschiedene Realisierungsvarianten gegenübergestellt. Diese umfassten die Eigenrealisierung durch Einzelvergabe sowie das Modell eines Totalunternehmers (TU-Modell), jeweils in der Ausführung mit und ohne Lehrschwimmbecken. Die Untersuchung basierte auf einer monetären Analyse sowie einer Nutzwert- und Kosten-Nutzen-Bewertung gemäß den Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen.
Das beauftragte Planungsunternehmen empfiehlt für das Projekt die Umsetzung im TU-Modell. Laut Untersuchung ist dieses Modell sowohl bei der Variante mit Lehrschwimmbecken als auch bei der Variante ohne Lehrschwimmbecken wirtschaftlich vorteilhafter als eine Einzelwerkvergabe. Die relative Vorteilhaftigkeit des TU-Modells liegt bei etwa 3,3 bis 3,5 Prozent. Die Entscheidung über die Einbeziehung eines Lehrschwimmbeckens bleibt dabei von der gewählten Beschaffungsvariante unberührt und orientiert sich an den bedarfsorientierten Anforderungen der Stadt.
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Das beauftragte Planungsunternehmen empfiehlt für das Projekt die Umsetzung im TU-Modell. Laut Untersuchung ist dieses Modell sowohl bei der Variante mit Lehrschwimmbecken als auch bei der Variante ohne Lehrschwimmbecken wirtschaftlich vorteilhafter als eine Einzelwerkvergabe. Die relative Vorteilhaftigkeit des TU-Modells liegt bei etwa 3,3 bis 3,5 Prozent. Die Entscheidung über die Einbeziehung eines Lehrschwimmbeckens bleibt dabei von der gewählten Beschaffungsvariante unberührt und orientiert sich an den bedarfsorientierten Anforderungen der Stadt.
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Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurden vier verschiedene Realisierungsvarianten gegenübergestellt. Diese umfassten die Eigenrealisierung durch Einzelvergabe sowie das Modell eines Totalunternehmers (TU-Modell), jeweils in der Ausführung mit und ohne Lehrschwimmbecken. Die Untersuchung basierte auf einer monetären Analyse sowie einer Nutzwert- und Kosten-Nutzen-Bewertung gemäß den Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen.
Das beauftragte Planungsunternehmen empfiehlt für das Projekt die Umsetzung im TU-Modell. Laut Untersuchung ist dieses Modell sowohl bei der Variante mit Lehrschwimmbecken als auch bei der Variante ohne Lehrschwimmbecken wirtschaftlich vorteilhafter als eine Einzelwerkvergabe. Die relative Vorteilhaftigkeit des TU-Modells liegt bei etwa 3,3 bis 3,5 Prozent. Die Entscheidung über die Einbeziehung eines Lehrschwimmbeckens bleibt dabei von der gewählten Beschaffungsvariante unberührt und orientiert sich an den bedarfsorientierten Anforderungen der Stadt.
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- 5Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 6Mitteilungen der Ausschussvorsitzenden
- 7Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
- 8Mitteilungen des Dezernenten
- 9Mitteilungen der Bürgermeisterin